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Patienteniforamition

Was benötige ich für die Ergotherapie?

  • Überweisung des Arztes (Haus- oder Facharzt) und relevante Befunde
  • Bequeme Kleidung

  • Badetuch

Zuweisung eines Arztes

Für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie die Zuweisung eines Arztes mit folgenden Angaben:

  • Genaue Diagnose
  • Indizierte Therapie (z.B.: Ergotherapeutische Einzeltherapie)
  • Anzahl der Behandlungen (z.B.: 10x 60min oder 45min oder 30min)

  • Bei Bedarf: Hausbesuch erbeten (wenn es die Diagnose erfordert)

In der ersten ergotherapeutischen Befundsitzung erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der gemeinsam mit Ihrem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird, um die Ergotherapie nach der ersten Befundsitzung chefärztlich bewilligen zu lassen.

Terminvergabe und -Absage

Terminvereinbarung MO – FR bitte per Telefon 0681 20 40 13 15 oder E-Mail. Falls ich Ihren Anruf nicht entgegen nehmen kann, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf der Mailbox und ich rufe Sie ehestmöglich zurück.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Dann kann ich den Termin noch Patienten auf der Warteliste anbieten.  Zu spät abgesagte Termine muss ich leider in Rechnung stellen, was ich aber durch ihre Mitarbeit mit Terminabsagen gerne vermeiden möchte! 

Aktuelle Informationen während der Covid-19 Pandemie

Kommen Sie bitte mit einer FFP2 Maske in die Praxis! Um die Abstandsregeln einhalten zu können, bitte ich Sie pünktlich in die Praxis zu kommen!

Sofern Sie Anzeichen eines Infektes haben (erhöhte Temperatur/Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall), ersuche ich Sie, zu Hause zu bleiben, den Kontakt mit anderen Personen zu meiden und die Hotline 1450 anzurufen. Bitte verschieben Sie in diesem Fall den Termin – Sie dürfen die Praxis nicht betreten, um eine Ansteckung anderer Personen zu vermeiden!

Rückerstattung

Nach Abschluss der Ergotherapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Um eine Rückerstattung der Therapiekosten zu beantragen, schicken Sie diese zusammen mit der bewilligten Verordnung und der Einzahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse. Die Kosten für die Ergotherapie sind vorerst von Ihnen zu entrichten. Die Krankenkassen refundieren Ihnen einen Anteil. Zusatzversicherungen übernehmen meist den gesamten restlichen Betrag.

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