Raphaela Wendling ERGOTHERAPIE EFERDING und HARTKIRCHEN
ZUWEISUNG EINES ARZTES
ZUWEISUNG EINES ARZTES
Für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie die Zuweisung eines Arztes mit folgenden Angaben:
• Genaue Diagnose
• Indizierte Therapie (z.B.: Ergotherapeutische Einzeltherapie)
• Anzahl der Behandlungen (z.B.: 10x 60min oder 45min oder 30min)
• Bei Bedarf: Hausbesuch erbeten (wenn es die Diagnose erfordert)
In der ersten ergotherapeutischen Befundsitzung erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der gemeinsam mit Ihrem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird, um die Ergotherapie nach der ersten Befundsitzung chefärztlich bewilligen zu lassen.